Plakat mit Ansprechpartnern 04.06.2026 

 

SCHUTZKONZEPT

zum Schutz vor Grenzverletzungen, Gewalt und sexualisierter Gewalt

Dieses Konzept ist verbindlich für alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für externe Dienstleister und Kooperationspartner des Vereins.

Stand: [06 /2026]
Version: [1.0]

1. Einleitung

Unser Verein SV Venn 66 e.V. verpflichtet sich, ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen und jegliche Form von Gewalt oder Grenzverletzungen zu verhindern. Mit diesem Schutzkonzept legen wir verbindliche Richtlinien und Maßnahmen fest, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unserem Verein bestmöglich vor interpersoneller Gewalt zu schützen. Wir verstehen den Schutz vor Gewalt als kontinuierlichen Prozess und als Aufgabe aller Vereinsmitglieder. Dieses Konzept soll Orientierung geben, Handlungssicherheit schaffen und dazu beitragen, dass unser Verein ein Ort ist, an dem sich alle sicher und respektiert fühlen.

2. Definitionen - Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?

Um wirksam gegen interpersonelle Gewalt vorgehen zu können, ist ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Gewaltformen unerlässlich. Im Folgenden definieren wir die relevanten Begriffe:

2.1 Machtmissbrauch

Unter Machtmissbrauch verstehen wir jede Form der Ausnutzung einer Machtposition zum eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch Trainerinnen, Betreuerinnen oder Funktionärinnen geschehen, die ihre Autorität miss- brauchen, um Sportlerinnen zu manipulieren, zu kontrollieren oder auszunutzen.

2.2 Grenzverletzungen und Übergriffe

Grenzverletzungen sind Handlungen, die persönliche Grenzen überschreiten. Sie können unbeabsichtigt sein, resultieren oft aus fachlichen oder persönlichen Unzulänglichkeiten und sind durch Reflexion korrigierbar. Übergriffe hingegen sind bewusste Handlungen, die wiederholt oder massiv persönliche Grenzen verletzen. Sie missachten die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Person und sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts.

2.3 Körperliche (physische) Gewalt

Körperliche Gewalt umfasst alle Formen der bewussten physischen Schädigung einer Person. Im Sport kann dies von übermäßig hartem Körperkontakt im Training bis hin zu gezielten Schlägen oder anderen Formen der körperlichen Misshandlung reichen.

2.4 Emotionale (psychische) Gewalt

Emotionale Gewalt bezeichnet Verhaltensweisen, die die psychische Integrität einer Person verletzen. Dazu gehören verbale Angriffe, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder soziale Isolation. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch anhaltende Kritik, Bloßstellung vor der Gruppe oder Ausgrenzung geschehen.

2.5 Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Im Sport kann dies von anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Berührungen bis hin zu sexuellem Missbrauch reichen.

3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport

Unser Sportverein SV Venn 66 e.V. setzt sich aktiv für den Schutz aller Mitglieder vor jeglicher Form von interpersoneller Gewalt ein. Mit diesem Schutzkonzept verfolgen wir folgende übergeordnete Ziele:

3.1 Schaffung einer Kultur des Hinsehens und der Beteiligung:

  • Alle Vereinsmitglieder sollen für das Thema sensibilisiert und ermutigt werden, bei Verdachtsfällen aktiv zu werden.
  • Wir fördern eine offene Kommunikationskultur, in der Bedenken und Beobachtungen ohne Angst geäußert werden können.

3.2 Implementierung präventiver Maßnahmen:

  • Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Präventionskonzepts.
  • Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Funktionär*innen.
  • Einführung eines Verhaltenskodex für alle im Verein tätigen Personen.

3.3 Etablierung effektiver Interventionsstrukturen:

  • Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen.
  • Entwicklung klarer Handlungsleitfäden für den Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen.
  • Aufbau eines Netzwerks mit externen Beratungsstellen und Fachkräften.

3.4 Förderung eines sicheren Sporterlebens für alle Mitglieder:

  • Gestaltung von Trainings- und Wettkampfsituationen unter Berücksichtigung von Schutzaspekten.
  • Schaffung von Rückzugsräumen und Möglichkeiten zur Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung unserer Vereinsstrukturen hinsichtlich potenzieller Risikofaktoren.

3.5 Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen:

  • Implementierung von Partizipationsmöglichkeiten in Vereinsentscheidungen.
  • Förderung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins unserer jungen Mitglieder.
  • Regelmäßige Befragungen zur Zufriedenheit und zum Sicherheitsgefühl im Verein.

Durch die konsequente Verfolgung dieser Ziele streben wir an, unseren Verein zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir verstehen die Umsetzung dieses Schutzkonzepts als kontinuierlichen Prozess, den wir regelmäßig evaluieren und bei Bedarf anpassen werden.

4. Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteur*innen im Verein SV Venn 66 e.V. & Risikoanalyse

Um ein wirksames Schutzkonzept zu entwickeln, haben wir zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme unseres Vereins durchgeführt. Diese besteht aus zwei Teilen: einer Analyse der Akteur*innen sowie einer Risikoanalyse.

4.1 Analyse der Akteur*innen

Wir haben alle Personen und Gruppen identifiziert, die in unserem Verein aktiv sind oder mit ihm in Verbindung stehen. Dazu gehören:

  • Vorstandsmitglieder*innen
  • Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
  • Ehrenamtliche Helfer*innen
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen
  • Sportler*innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Externe Dienstleister (z.B. Reinigungskräfte, Hausmeister)
  • Kooperationspartner (z.B. Schulen, andere Vereine)

Für jede dieser Gruppen haben wir die Art und Häufigkeit des Kontakts, sowie mögliche Risikofaktoren erfasst und nachfolgend aufgelistet.

      1. Altersgruppe 1,5 - 4 Jahre

  • Kurs: Eltern-Kind-Turnen
  • Kinder werden durch die Eltern begleitet. Die Kinder erhalten ein Bewegungsangebot unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Die Sorgepflicht obliegt den Eltern nach Sicherheitsanweisungen durch die Übungsleiter. Diese stehen während der Sporteinheiten jederzeit zur Verfügung.
  • Die Gruppe wird geleitet von einer pädagogisch geschulten Übungsleiterin (64 Jahre alt) und zwei Sporthelfern (15 Jahre und 16 Jahre alt). Alle sind im Besitz eines gültigen erweiterten Führungszeugnisses.
  • Die Sporthelfer werden über die möglichen Problematiken im Umgang mit Kindern dieser Altersgruppe aufgeklärt.
      1. Altersgruppe 4 - 6 Jahre

  • Kurs: Sport und Spiel / Erlebnisturnen
  • Typische Rahmenbedingungen: Sehr starke Abhängigkeit von Betreuungspersonen, geringe Sprach- und Konfliktfähigkeit, spielerische sportliche Betätigung.
  • Mögliche Risikofaktoren:
  • Hohe Abhängigkeit von Trainer*innen (emotionale und Körperliche Nähe wird als selbstverständlich erlebt).
  • Fehlende Fähigkeit, Grenzen klar zu benennen oder Übergriffe einzuordnen. Erwartet wird hier von Sporthelfer*innen und Übungsleiter*innen ein hohes Maß an empathischen Fähigkeiten, um zu erkennen, wann und in welchen Situationen sich Kinder wohl bzw. unwohl fühlen. Die Mitarbeitenden werden über diesen Umstand aufgeklärt und wissen an welchen Verhaltensweisen ein Gefühl des Unwohlseins erkannt werden kann.
  • Körperkontakte (Hilfestellungen, Trösten, Umziehen). Es ist schwer zu unterscheiden, ob Körperkontakt in diesem Zusammenhang notwendig oder unangemessen ist. In jedem Fall ist die ausdrückliche Zustimmung des Kindes abzuwarten. Körperkontakt muss auch dann auf das Notwendige beschränkt bleiben.

4.1.3 Altersgruppe 7 – 10 Jahre

  • Kurs: Sport und Spiel / Athletik Training / Badminton / Freerunning-Parcour / Erlebnisturnen
  • Typische Rahmenbedingungen: Erste Vereinserfahrungen, starke Orientierung an Autoritäten und Gruppen, beginnende Selbständigkeit.
  • Mögliche Risikofaktoren:
  • Starkes Vertrauen in Übungsleiter*innen als Autoritätsperson.
  • Wunsch nach Anerkennung  erhöhtes Risiko für Anpassung an unangemessene Anforderungen.
  • Gruppendynamik (Ausgrenzung, Mutproben, erste Formen von Mobbing).
  • Unklare Grenzen bei körpernahen Hilfestellungen im Übungsbetrieb.
  • Empfänglich für Leistungsbewertung (Gefallen wollen).
  • Nutzung von digitalen Medien (Chats, Vereinsgruppen) ohne ausreichende Medienkompetenz.
      1. Altersgruppe 11 - 17 Jahre

  • Kurs: Badminton / Freerunning-Parcour / Athletik Training
  • Typische Rahmenbedingungen: Pubertätsbeginn, Körperveränderungen, erhöhtes Körperbewusstsein (beinhaltet auch Scham und Peinlichkeit), steigendes Autonomiestreben, stark erhöhte emotionale Sensibilität.
  • Mögliche Risikofaktoren:
  • Körperbildunsicherheiten (Scham in Umkleiden, Duschen, körperliche Vergleiche).
  • Geschlechtertrennung wird sensibler, aber nicht immer konsequent umgesetzt.
  • Machtgefälle zwischen Anleiter*innen und Jugendlichen tritt in den Vordergrund.
  • Emotionale Abhängigkeit von Bezugspersonen im Verein (Schwärmerei).
  • Erste romantische/sexuelle Themen Risiko für Grenzverschiebung durch Erwachsene oder Peers.
  • Erfolgsdruck.
  • Schwierigkeiten bei der Abgrenzung Gruppendruck.
  • Social Media: Kontaktanbahnung, private Chats zwischen Anleiter*innen und Jugendlichen ist problematisch.

Unsere Übungsleiter*innen und Sporthelfer*innen werden auf die o.a. Rahmenbedingungen und damit verbundenen Risikofaktoren vorbereitet. Pädagogisch geschultes Personal steht zur Beratung zur Verfügung. Eine offene Kultur des Fragens und Informierens ist unabdingbar und von wird von den Mitarbeitenden eingefordert.

4.2 Risikoanalyse

Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir systematisch potenzielle Gefährdungssituationen in unserem Verein untersucht. Dabei haben wir beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt:

Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir systematisch potenzielle Gefährdungssituationen in unserem Verein untersucht. Dabei haben wir beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Räumlichkeiten und deren Nutzung (z.B. Umkleidekabinen, abgelegene Bereiche)
  • Die Intim- und Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen wird jederzeit respektiert.
  • Betreuungspersonen betreten Umkleiden nur aus berechtigtem Anlass und kündigen das Betreten vorher an.
  • Erwachsene nutzen nach Möglichkeit separate Umkleide- und Duschbereiche.
  • Kein Kind/Jugendlicher wird gezwungen bzw. angehalten sich nach dem Sport zu duschen.
  • Fotografieren, Filmen oder die Nutzung digitaler Medien in Umkleiden, Duschen und Sanitärbereichen ist untersagt. Dies betrifft alle Beteiligten.
  • Unterstützung beim Umziehen oder bei Hygienemaßnahmen erfolgt nur altersbedingt oder bei notwendigem Unterstützungsbedarf und möglichst transparent bzw. in Anwesenheit weiterer Personen.
  • Kinder und Jugendliche werden nicht unbeaufsichtigt oder einzeln mit Erwachsenen in Umkleidesituationen zurückgelassen.
  • Kommunikationsstrukturen und Machtverhältnisse
  • Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Wertschätzung und Anerkennung geprägt. Jedes Kind/jeder Jugendliche soll sich angenommen und wohl fühlen. Dies schlägt sich auch und vor Allem in der Kommunikation mit dieser Personengruppe nieder.
  • Wir orientieren uns an einem christlich geprägten Leitbild.
  • Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt im Bereich der digitalen Kommunikation transparent über Gruppenkanäle oder unter Einbeziehung der Eltern. Private Chats mit Kindern und Jugendlichen sind zu vermeiden.
  • Bilder und personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung veröffentlicht.
  • Nachrichten mit unangemessenen Inhalten oder Kontaktaufnahme außerhalb des Vereinszwecks sind unzulässig.
  • Vereinskultur und Umgang mit dem Thema Kinderschutz
  • Unser Verein versteht sich als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche. Respekt, Wertschätzung, Teilhabe und ein achtsamer Umgang miteinander prägen unser Miteinander. Kinder und Jugendliche sollen sich willkommen, ernst genommen und geschützt fühlen.
  • Kinderschutz wird nicht nur als Reaktion auf Grenzverletzungen oder Gefährdungen verstanden, sondern als präventive Aufgabe aller Beteiligten. Alle Personen im Verein – Vorstand, Übungsleitende, Ehrenamtliche, Eltern und Mitglieder – tragen Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen.

Die Ergebnisse unserer Analyse haben gezeigt, dass in folgenden Bereichen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist:

  • Konsequente und umfassende Schulung aller Mitarbeitenden.
  • Einbeziehung der Eltern in den Prozess der Entwicklung des Schutzkonzeptes.
  • Stärkung der eigenen Grenzen bei Kindern und Jugendlichen.
  • Offene Kommunikation in Umgang mit der Prävention mit Kindern, Jugendlichen und Eltern.
  • Pflege- und Toilettensituation / Umkleidekabinen.
  • Körperlichkeit/Körperkontakt (Nähe-Distanz-Verhältnis).

Basierend auf diesen Erkenntnissen haben wir spezifische Präventionsmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien entwickelt, die in den folgenden Abschnitten dieses Schutzkonzepts detailliert beschrieben werden. Wir betrachten die Risikoanalyse als kontinuierlichen Prozess und werden sie regelmäßig überprüfen und aktualisieren.

5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen

Unser Verein SV Venn 66 e.V. verpflichtet sich zu einem umfassenden Präventionsansatz zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Folgende Maßnahmen setzen wir dafür um:

5.1 Vorbildfunktion der Leitung

Der Vorstand und die Vereinsleitung übernehmen eine klare Vorbildfunktion. Sie kommunizieren regelmäßig die Bedeutung des Kinderschutzes und leben die Präventionskultur aktiv vor.

5.2 Information und Einbeziehung aller Akteur*innen - Öffentlichkeitsarbeit

Wir informieren alle Vereinsmitglieder, Eltern und externe Partner transparent über unsere Präventionsarbeit. Dafür nutzen wir verschiedene Kommunikationskanäle wie unsere Website, Aushänge und Informationsveranstaltungen.

5.3 Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen

Der Schutz vor Gewalt ist fest in unserer Vereinssatzung und den Ordnungen verankert. Dies unterstreicht die Verbindlichkeit unseres Engagements.

5.4 Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen

Wir haben 2 qualifizierte Ansprechpersonen für den Kinderschutz benannt. Diese werden regelmäßig geschult und stehen allen Mitgliedern als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung.

5.5 Einstellungsgespräche

Bei Einstellungsgesprächen thematisieren wir den Kinderschutz und machen unsere Haltung deutlich. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung des Ehrenkodex ist Voraussetzung für eine Tätigkeit in unserem Verein.

5.6 Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung

Alle haupt- und ehrenamtlichen Personen im Verein unterzeichnen unseren Ehrenkodex. Dieser definiert Verhaltensstandards im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

5.7 Das erweiterte Führungszeugnis

5.7.1 Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Alle Personen im Verein müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies wird alle 2 Jahre erneuert.

5.7.2 Ablauf

Die Einsichtnahme erfolgt durch Christoph Gerretz/Vorstand. Die Dokumentation erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes.

5.8 Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden / Personalentwicklung

Wir führen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für alle Mitarbeitenden durch. Dabei vermitteln wir Wissen über Prävention und Intervention bei Verdachtsfällen.

5.9 Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander

Verhaltensleitlinien sind ein wichtiges Instrument, um einen respektvollen und sicheren Umgang im Sportverein zu gewährleisten. Sie geben allen Beteiligten Orientierung und schaffen Transparenz darüber, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist.

  • Die Leitlinien sollten gemeinsam mit allen relevanten Gruppen erarbeitet werden.
  • Sie sollten konkret und praxisnah formuliert sein.
  • Die Leitlinien müssen allen Beteiligten bekannt gemacht und von ihnen akzeptiert werden.
  • Bei Verstößen gegen die Leitlinien sollten klare Konsequenzen folgen.

5.9.1 Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende (MA)

  • Respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Sportler*innen
  • Wahrung angemessener körperlicher und emotionaler Grenzen
  • Keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Sportler*innen
  • Transparente Kommunikation und Entscheidungsfindung
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
  • Keine Anwendung von Gewalt in jeglicher Form
  • Achtung der Privatsphäre und Intimsphäre der Sportler*innen
  • Keine sexualisierten Kommentare oder Berührungen
  • Vorbildfunktion in Bezug auf Fairness und respektvollen Umgang
  • Bereitschaft zur Reflexion des eigenen Verhaltens

5.9.2 Verhaltensleitlinien für Sportler*innen

  • Respektvoller Umgang miteinander und mit den Trainerinnen/Betreuerinnen
  • Fairplay und Einhaltung der Regeln im Training und Wettkampf
  • Keine Anwendung von körperlicher oder verbaler Gewalt
  • Achtung der Grenzen anderer (körperlich und emotional)
  • Keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung etc.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien
  • Mut, Grenzverletzungen anzusprechen und sich Hilfe zu holen
  • Unterstützung von Teamkolleg*innen
  • Sorgsamer Umgang mit Vereinseigentum und Sportanlagen

5.9.3 Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigten

  • Respektvoller Umgang mit Trainerinnen, Betreuerinnen und anderen Eltern
  • Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Trainer*innen
  • Keine unangemessene Einmischung in Trainings- oder Wettkampfentscheidungen
  • Förderung von Fairplay und respektvollem Verhalten bei den eigenen Kindern
  • Positive Unterstützung aller Sportler*innen, nicht nur des eigenen Kindes
  • Akzeptanz der Grenzen und Fähigkeiten des eigenen Kindes
  • Einhaltung von Verhaltensregeln bei Wettkämpfen und Veranstaltungen
  • Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Verein
  • Offenheit für Gespräche bei Problemen oder Konflikten
  • Unterstützung der Präventionsarbeit des Vereins

Diese Verhaltensleitlinien sollten im Verein sichtbar gemacht und regelmäßig thematisiert werden, um eine Kultur des respektvollen Umgangs zu etablieren und aufrechtzuerhalten.

5.10 Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit

Wir arbeiten eng mit externen Fachstellen zusammen und tauschen uns regelmäßig mit anderen Vereinen aus, um unser Schutzkonzept kontinuierlich weiterzuentwickeln.

5.11 Information und Beratung der Mitgliedsorganisationen (für Bünde & Fachverbände)

Als Stadt- bzw. Landessportbund informieren und beraten wir unsere Mitgliedsvereine zu Präventionsmaßnahmen und unterstützen sie bei der Entwicklung eigener Schutzkonzepte. Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen schaffen wir ein sicheres Umfeld für alle Vereinsmitglieder und etablieren eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit.

6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention

Unser Verein SV Venn 66 e.V. legt großen Wert auf ein effektives Beschwerdemanagement und einen klaren Kriseninterventionsplan, um im Falle von Grenzverletzungen oder Gewaltvorfällen angemessen und schnell reagieren zu können.

6.1 Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan

Wir haben ein transparentes und niedrigschwelliges Beschwerdesystem eingerichtet, das allen Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Dieses umfasst:

  • Klar benannte Ansprechpersonen für Beschwerden,
  • Verschiedene Beschwerdewege (persönlich, schriftlich, anonym),
  • Einen strukturierten Prozess zur Bearbeitung von Beschwerden.

Unser Kriseninterventionsplan legt fest, wie bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen vorzugehen ist. Er beinhaltet:

  • Sofortmaßnahmen zum Schutz Betroffener,
  • Klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege,
  • Schritte zur Einbeziehung externer Fachberatung.

6.2 Interventionsschritte - Beratungsleitfaden / Beratungsleitlinien

Wir haben einen detaillierten Interventionsleitfaden entwickelt, der folgende Schritte umfasst:

  1. Ruhe bewahren und Situation einschätzen,
  2. Dokumentation des Vorfalls/Verdachts,
  3. Information der zuständigen Ansprechperson,
  4. Beratung im Krisenteam und Planung weiterer Schritte,
  5. Externe Fachberatung hinzuziehen,
  6. Gespräche mit Beteiligten führen,
  7. Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen.

6.3 Rehabilitation

Für den Fall von unbegründeten Verdächtigungen haben wir ein Rehabilitationsverfahren etabliert:

  • Offizielle Klarstellung und Entschuldigung
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung des Rufes
  • Angebot psychologischer Betreuung für Betroffene

6.4 Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen

Nach jedem Vorfall führen wir eine gründliche Reflexion durch:

  • Analyse des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen,
  • Identifikation von Verbesserungspotentialen,
  • Anpassung von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzept .

6.5 Anlaufstellen und Notrufnummern-Plakat

Wir haben ein Plakat mit wichtigen Anlaufstellen und Notrufnummern erstellt, das an zentralen Stellen im Verein aushängt. Es enthält:

  • Kontaktdaten der vereinsinternen Ansprechpersonen,
  • Nummern von Beratungsstellen und Hilfsangeboten,
  • Notrufnummern für akute Krisensituationen.

Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass unser Verein auf Krisensituationen vorbereitet ist und angemessen reagieren kann, um das Wohl aller Mitglieder zu schützen. (Siehe Anlage 1.)

Schlusswort

Mit diesem Schutzkonzept haben wir einen wichtigen Schritt getan, um unseren Verein zu einem sicheren Ort für alle Mitglieder zu machen. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess und verpflichten uns, die hier festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Jedes Vereinsmitglied trägt Verantwortung dafür, dass wir eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit leben. Wir ermutigen alle, wachsam zu sein, Bedenken offen anzusprechen und sich aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitenden sicher und wertgeschätzt fühlen. Nur so können wir unserem Auftrag als Sportverein gerecht werden und die positiven Werte des Sports vermitteln. Wir danken allen, die an der Erstellung dieses Schutzkonzepts mitgewirkt haben, und laden alle Vereinsmitglieder ein, sich weiterhin aktiv an seiner Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen. Gemeinsam machen wir unseren Verein zu einem Vorbild für Sicherheit und Respekt im Sport.

Der Vorstand

SV Venn 66 e.V.

Mönchengladbach, den 16.06.2026

Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift

Anlage 1

Meldeformular

Verdachtsfall Kinder- und Jugendschutz (Breitensport)

1. Angaben zur meldenden Person

Name:

Funktion (z. B. Trainer/in, Betreuer/in, Vereinsmitglied, Elternteil):

Verein/Organisation:

Kontaktdaten (Telefon/E-Mail):

Datum der Meldung:

2. Angaben zum Kind / Jugendlichen (sofern bekannt)

Name:

Geburtsdatum / Alter:

Geschlecht (optional):

Mannschaft / Gruppe / Trainingsgruppe:

Kontakt zu Erziehungsberechtigten (falls bekannt):

3. Angaben zur beschuldigten / auffälligen Person (falls bekannt)

Name:

Funktion:

Beziehung zum Kind / Jugendlichen:

Verein / Organisation:

4. Beschreibung des Verdachtsfalls

Was ist beobachtet oder berichtet worden?

Wann ist der Vorfall passiert (Datum / Zeitraum)?

Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Wer war beteiligt oder anwesend?

Gibt es wiederholte Vorfälle?

Beschreibung:

5. Art des Verdachts (Mehrfachnennung möglich)

☐ Körperliche Gewalt

☐ Psychische / emotionale Gewalt

☐ Sexuelle Grenzverletzung / sexualisierte Gewalt

☐ Vernachlässigung

☐ Digitale / mediale Übergriffe

☐ Sonstiges:

6. Beobachtete Hinweise / Symptome

☐ Rückzug / Angstverhalten

☐ Verletzungen / unerklärliche Spuren

☐ Leistungsabfall

☐ Verändertes Verhalten

☐ Direkte Äußerungen des Kindes

☐ Sonstiges:

Details:

7. Bereits unternommene Schritte

☐ Keine Maßnahmen bisher

☐ Gespräch mit Kind / Jugendlichen

☐ Gespräch mit Erziehungsberechtigten

☐ Gespräch mit Trainer/innen / Leitung

☐ Einschaltung einer internen Ansprechperson

☐ Externe Fachstelle kontaktiert

☐ Jugendamt informiert

Beschreibung:

8. Einschätzung der akuten Gefährdung

☐ Keine akute Gefahr

☐ Unklare Situation

☐ Mögliche akute Gefährdung

☐ Akute Gefährdung (sofortiges Handeln erforderlich)

9. Weiterleitung / Dokumentation

Wurde der Fall intern weitergeleitet? ☐ Ja ☐ Nein

An wen:

Wurde eine Fachberatungsstelle kontaktiert? ☐ Ja ☐ Nein

Welche:

10. Vertraulichkeit

Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben.

Unterschrift:

Datum: